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07.08.25 10:17 AM - Kommentar(e)
07.08.25 10:05 AM - Kommentar(e)
In den meisten Bundesländern gilt: Eigentümer:innen sind für die Ausstattung mit Rauchwarnmeldern verantwortlich, die regelmäßige Wartung kann jedoch per Mietvertrag auf die Mieter:innen übertragen werden – muss aber klar geregelt sein.
Ein aktuelles Urteil des BGH (V ZR 14/23) stärkt Wohnungseigentümer:innen: Das pauschale Verbot von E-Ladestationen im gemeinschaftlichen Eigentum ist unwirksam. Stattdessen muss über jeden Einbauwunsch im Einzelfall entschieden werden – unter Berücksichtigung der Interessen aller Eigentümer.
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