Allgemeine Geschäftsbedingungen (Hausverwaltung)
Stand: 16.06.2024
1.1: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge und Rechtsgeschäfte zwischen IMMORIOR c/o CONRIOR GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber, die den Nachweis einer Immobilienverwaltung oder die den Nachweis eines Kauf- oder Mietinteressenten oder die Vermittlung eines Mietvertragsabschlusses zum Gegenstand haben (nachfolgend „Vertrag“).
1.2: Diese AGB gelten unabhängig von der Art des Zustandekommens des Vertrags.
1.3: Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber, einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB.
§2 Auftrag/Vertragsschluss
2.1: Durch die Anforderung eines Angebotes, mittels unseres Onlineformulars, erklärt sich der Interessent einverstanden, dass er vor Erhalt unseres Angebotes, durch IMMORIOR telefonisch/schriftlich kontaktiert wird.
2.2: Unsere Angebote sind bis zur persönlichen Prüfung durch IMMORIOR vor Ort unverbindlich und freibleibend. Irrtum und Zwischenverwertung sind ausdrücklich vorbehalten.
2.3: Unsere Angebote sind ausschließlich für den Empfänger bestimmt, von ihm vertraulich zu behandeln und Dritten gegenüber geheim zu halten, es sei denn, dass wir unsere schriftliche Genehmigung zur Weitergabe erteilt haben.
2.4: Wir sind berechtigt, sämtliche Angebote und Informationen auch Dritten zu unterbreiten/erteilen.
2.5: Der Vertrag zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber kommt durch Annahme eines schriftlichen Auftrags des Auftraggebers durch den Auftragnehmer zustande.
2.6: Es steht dem Auftragnehmer frei, einen Auftrag des Auftraggebers abzulehnen.
2.7: Abweichend von § 2.4. kommt ein Vertrag auch zustande, wenn der Auftraggeber die Tätigkeit des Auftragnehmers in Kenntnis der für die erfolgreiche Vermittlung oder den erfolgreichen Nachweis eines Mietinteressenten anfallende Provision in Anspruch nimmt. Dasselbe gilt, wenn der Auftragnehmer auf Grund Veranlassung durch den Auftraggeber tätig wird.
§3 Pflichten des Auftraggebers
3.1: Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Verwaltungs- oder Vermietungsbemühungen des Auftragnehmers zu unterstützen, insbesondere durch Angabe und Herausgabe sämtlicher bei ihm vorhandenen, der Verwaltung oder die Vermietung unterstützenden Informationen und Unterlagen. Für den Zweck der Vermietung oder zu Werbezwecke auf der Webseite des Auftragnehmers, ermächtigt der Auftraggeber den Auftragnehmer, diese Informationen und Unterlagen einschließlich Fotos und Ansichten von dem in dem Vertrag bezeichneten Grundstück, der Immobilie (nachfolgend „Vertragsobjekt“) gegenüber Kauf- oder Mietinteressenten sowie für die Werbung zu verwenden.
3.2: Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer unverzüglich über alle maßgeblichen Umstände und Entwicklungen hinsichtlich des Vertragsobjekts, insbesondere über eine anderweitige (beabsichtigte) Veräußerung, Verfügung, Vermietung oder Verpachtung sowie die Aufgabe der Verkaufs- oder der Vermietungsabsicht zu unterrichten. Unterlässt er dies, ist er dem Auftragnehmer zum Ersatz des hieraus entstehenden Schadens verpflichtet.
3.3: Der Auftraggeber bevollmächtigt den Auftragnehmer hiermit zur Einsicht in das Grundbuch und die Grundakten, die Versicherungsunterlagen, Baugenehmigungsunterlagen und alle sonstigen behördlichen Akten, in denen das Vertragsobjekt dokumentiert ist, ebenso zum Einholen von Auskünften bei der für das Vertragsobjekt zuständigen Hausverwaltung. Darüber hinaus ist der Auftraggeber verpflichtet, die nötigen Unterlagen und Informationen, wie bestehende Miet- oder Pachtverträge, dem Auftragnehmer für die Dauer dieses Auftrags in Kopie zu überlassen sowie dem Auftragnehmer und Mietinteressenten den Zugang zu dem Vertragsobjekt zu gewähren.
3.4: Weist der Auftragnehmer einen Mietinteressenten nach, der dem Auftraggeber bereits bekannt ist, ist der Auftraggeber verpflichtet, den erteilten Nachweis innerhalb von 5 Werktagen schriftlich, per Telefax oder E-Mail (nachfolgend „Textform“) zurückzuweisen.
§4 Rechte und Pflichten des Auftragnehmers
4.1: Der Auftragnehmer ist berechtigt, ohne vorherige Zustimmung des Auftraggebers weitere Vertriebspartner einzuschalten.
4.2: ist berechtigt, auch für den Mietvertragsinteressenten provisionspflichtig tätig zu werden („Doppeltätigkeit“), soweit dies keine Interessenkollision begründet. Sofern der Auftragnehmer für den Mietvertragsinteressenten tätig wird, wird er dies dem Auftraggeber in Textform mitteilen. Seine Tätigkeit für den Mietvertragsinteressenten hat der Auftragnehmer streng unparteilich auszuüben.
4.3:Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber regelmäßig über den Stand der Vermarktungsbemühungen und Vermarktungschancen in Textform unterrichten. Sie wird dem Auftraggeber von allen Umständen in Kenntnis setzen, die für dessen Entscheidung hinsichtlich eines Vertragsschlusses von Bedeutung sein können.
§5 Vergütung für Maklertätigkeiten, Verwaltungstätigkeiten
5.1: Bei erfolgreicher Vermietung von Wohnraum erhalten wir vom Auftraggeber eine Provision von 2,00 Monatsmieten zzgl. Umsatzsteuer und Nebenkosten.
5.2: Alle Provisionen sind verdient und fällig zum Zeitpunkt des rechtswirksamen Abschlusses des vermittelten und/oder nachgewiesenen Geschäfts.
5.3: Wird die Chance von dem Auftragnehmer, die Provision zu verdienen, in Folge eines vertragswidrigen und schuldhaften Verhaltens des Auftraggebers vereitelt, insbesondere durch Verstoß gegen eine Bestimmung dieser AGB, hat der Auftraggeber Aufwendungsersatz nach den Bestimmungen des § 7 zu leisten. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens wird dadurch nicht ausgeschlossen.
5.4: Vergütungen für die Verwaltung von Immobilien durch den Auftragnehmer ist ausschließlich der individuell vereinbarte Verwaltervertrag zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber gültig.
§6 Vertragslaufzeit und Kündigung
6.1: Für Verwaltungstätigkeiten sind die Vereinbarungen im jeweiligen Verwaltervertrag bindend.
6.2: Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftragnehmer die Interessenwahrnehmung für den Auftraggeber trotz Abmahnung wesentlich vernachlässigt oder der Auftraggeber wesentliche Pflichten des Vertrages, wie z.B. die Alleinauftragsbindung, trotz Abmahnung verletzt.
6.3: Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
§7 Aufwendungsersatz
7.1: Im Falle einer Pflichtverletzung des Auftraggebers nach §3.6 und §3.7 sowie in den Fällen, in denen ein wichtiger Grund für die außerordentliche Kündigung des Vertrages durch den Auftragnehmer nach §6.2 vorliegt, hat der Auftragnehmer nach Maßgabe dieses § 7 Anspruch auf Ersatz des ihr konkret entstandenen Aufwands.
7.2: Zu dem, dem Auftragnehmer zu ersetzenden, Aufwand zählen insbesondere die Kosten für Inserate, Exposés, sonstige Prospekte, die Einstellung im Internet, Hinweisschilder, Besichtigungen, die Aufnahme des Objekts, Besprechungen, Anfragenbearbeitung sowie weitere dem Projekt zuzurechnenden Leistungen und Aufwendungen. Jede volle Arbeitsstunde ist mit EUR 80,- zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer und Fahrten des Auftragnehmers mit dem Kraftfahrzeug sind mit EUR 0,30 pro gefahrenen Kilometer einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer zu erstatten. Für Online-Inserate des Vertragsobjekts sind EUR 250,- je angefangenen Monat einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer zu erstatten. Die Höhe von weiteren Aufwendungen ist von dem Auftragnehmer konkret nachzuweisen.
7.3: Der Auftragnehmer bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass die konkreten Aufwendungen im Einzelfall höher waren. Dem Auftraggeber steht es frei, nachzuweisen, dass dem Auftragnehmer im konkreten Fall niedrigere Aufwendungen als die in § 7.2 genannten Aufwendungen entstanden sind.
§8 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
8.1: Gegenansprüche des Auftraggebers berechtigen diesen nur dann zur Aufrechnung oder zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten gegenüber dem Provisionsanspruch nach § 5 und dem Aufwendungsersatzanspruch nach § 7, wenn diese rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur geltend machen, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§9 Verschwiegenheitserklärung
9.1: Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle im Rahmen des Vertrages erlangten Kenntnisse und Informationen vertraulich zu behandeln und diese nicht an Dritter weiterzugeben.
9.2:Der Auftragnehmer ist verpflichtet hinsichtlich aller im Rahmen des Vertrages über das Vertragsobjekt und den Auftraggeber erlangten Kenntnisse und Informationen Verschwiegenheit zu wahren und diese nicht unberechtigter Weise an Dritte weiterzugeben, soweit dies nicht für die Erfüllung seiner Pflichten erforderlich ist.
§10 weiterführende Bestimmungen
10.1: Bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen sowie im Falle der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haften wir für alle darauf zurückzuführenden Schäden gemäß Deckungssumme der vorhandenen Versicherung (Hinweis: Einsehbar auf Nachfrage), soweit gesetzlich nicht anderes bestimmt ist. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir für Sach- und Vermögensschäden nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wobei unsere Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt ist.
10.2: Hinsichtlich des Objektes ist der Auftragnehmer auf die Auskünfte der Vermieter, Eigentümer, Verpächter, Bauherren, Bauträger und Behörden angewiesen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben wird keine Haftung übernommen. Darüber hinaus übernimmt die Gesellschaft für die Objekte keine Gewähr und haftet nicht für die Bonität der Vertragspartner.
10.3: Die Provisionen gehen von einem derzeit gültigen Mehrwertsteuersatz in Höhe von 19 % aus. Sollte die Mehrwertsteuer gegenüber diesem Satz erhöht oder verringert werden, so ändern die sich ab dem Zeitpunkt der Erhöhung oder Verringerung fälligen Provisionen um den gleichen Prozentsatz. Dies gilt nicht für Provisionen, die innerhalb von vier Monaten ab Vertragsschluss fällig werden.
10.4: Wir erheben, verarbeiten und nutzen personenbezogene Daten nur für die Zwecke, für die wir beauftragt wurden. Dabei können wir uns der Unterstützung durch Dienstleister bedienen. Mit entsprechender Einwilligung oder soweit gesetzlich erlaubt können die Daten auch für Werbung oder andere Zwecke genutzt und an Dritte weitergegeben werden. Der Nutzung für Werbung kann jederzeit widersprochen werden. Der Widerspruch ist dann an die Mailadresse:hello@immorior.de zu richten.
§11 Schlussbestimmungen
11.1: Ist der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, gilt der Geschäftssitz von IMMORIOR in Hamburg als vereinbarter Erfüllungsort für die beiderseitigen Verpflichtungen aus dem Vertrag sowie als vereinbarter Gerichtsstand für alle sich aus oder in Zusammenhang mit dem Vertrag unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
11.2: Diese AGB und der Vertrag unterliegen dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland.
11.3: Stillschweigende, mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, soweit gesetzlich nicht ein strengeres Formerfordernis besteht. Dieses gilt auch für die Abänderung des Schriftformerfordernisses. Abweichend davon sind auch formlos getroffene Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags wirksam, wenn sie Individualabreden im Sinne von § 305 b BGB sind. Diese Individualabreden sind zur Beweiserleichterung grundsätzlich nachträglich schriftlich niederzulegen.
11.4: Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder sich als undurchführbar erweisen, so wird die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen hiervon nicht berührt. Die Parteien werden die ganz oder teilweise unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlich gewollten Zweck entspricht und dem Inhalt der zu ersetzenden Bestimmung möglichst nahekommt. Dies gilt entsprechend, wenn sich herausstellt, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Regelungslücken enthält.