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Betriebskostenabrechnung
§ 556 BGB · Alle Abrechnungen auf einen Blick
Rechtlicher Hinweis: Betriebskostenabrechnungen müssen dem Mieter gem. § 556 Abs. 3 BGB spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen. Nach Ablauf dieser Frist können keine Nachforderungen mehr gestellt werden.
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