Rauchmelder – Wer muss sie warten und bezahlen?
In den meisten Bundesländern gilt: Eigentümer:innen sind für die Ausstattung mit Rauchwarnmeldern verantwortlich, die regelmäßige Wartung kann jedoch per Mietvertrag auf die Mieter:innen übertragen werden – muss aber klar geregelt sein.
Was oft schiefläuft:
Fehlt eine eindeutige Regelung, kann der Vermieter auf den Wartungskosten sitzen bleiben – selbst wenn sie über die Betriebskosten abgerechnet wurden.
Unser Praxistipp:
IMMORIOR prüft Ihre Mietverträge auf rechtssichere Formulierungen und sorgt für transparente, abrechenbare Nebenkosten – sowohl bei Neuvermietung als auch in der laufenden Verwaltung.