Rauchmelder

07.08.25 10:17 AM - Von Jan-Thorsten

Rauchmelder – Wer muss sie warten und bezahlen?

In den meisten Bundesländern gilt: Eigentümer:innen sind für die Ausstattung mit Rauchwarnmeldern verantwortlich, die regelmäßige Wartung kann jedoch per Mietvertrag auf die Mieter:innen übertragen werden – muss aber klar geregelt sein.


Was oft schiefläuft:
Fehlt eine eindeutige Regelung, kann der Vermieter auf den Wartungskosten sitzen bleiben – selbst wenn sie über die Betriebskosten abgerechnet wurden.

Unser Praxistipp:
IMMORIOR prüft Ihre Mietverträge auf rechtssichere Formulierungen und sorgt für transparente, abrechenbare Nebenkosten – sowohl bei Neuvermietung als auch in der laufenden Verwaltung.

Jan-Thorsten