Mieterhöhung nach Modernisierung

10.09.25 02:08 PM - Von Jan-Thorsten

Was Eigentümer und Mieter jetzt wissen sollten

Modernisierungen tragen dazu bei, Immobilien langfristig im Wert zu sichern und gleichzeitig die Wohnqualität zu steigern. Neue Fenster, ein effizienteres Heizsystem oder eine verbesserte Dämmung senken Energiekosten und machen Objekte zukunftssicher. Doch viele Eigentümer fragen sich: Welche Kosten dürfen nach einer Modernisierung auf die Miete umgelegt werden – und in welchem Umfang?

Aktuelle Rechtslage

Nach § 559 BGB dürfen Vermieter einen Teil der Modernisierungskosten auf die Jahresmiete umlegen. Der Satz liegt aktuell bei 8 % der auf die Wohnung entfallenden Kosten. Gleichzeitig gilt:

  • Die Mieterhöhung darf innerhalb von 6 Jahren maximal 3 €/m² betragen (bzw. 2 €/m² bei Wohnungen mit bisheriger Miete unter 7 €/m²).

  • Reine Instandhaltungs- oder Reparaturkosten dürfen nicht umgelegt werden – nur Maßnahmen, die den Wohnwert erhöhen, die Energieeffizienz verbessern oder nachhaltig Einsparungen ermöglichen.

Beispiele für umlagefähige Maßnahmen

  • Austausch von Einfachverglasung gegen moderne Isolierverglasung

  • Wärmedämmung der Fassade oder des Dachs

  • Einbau einer modernen Heizungsanlage oder Umstellung auf erneuerbare Energien

  • Einbau von Aufzügen oder Balkonen

Was Eigentümer beachten sollten

  • Transparente Dokumentation: Alle Maßnahmen und Kosten müssen nachvollziehbar dargestellt werden.

  • Fristen einhalten: Mieter müssen spätestens 3 Monate vor Beginn der Arbeiten schriftlich informiert werden.

  • Soziale Härtefälle: Wenn die Mieterhöhung eine unzumutbare Härte bedeutet, können Mieter Widerspruch einlegen.


Fazit

Modernisierungen sind ein Schlüssel, um Immobilien zukunftsfähig zu halten. Gleichzeitig ist eine klare Kommunikation mit Mietern entscheidend, damit es nicht zu Konflikten kommt.



👉 IMMORIOR unterstützt Eigentümer und Verwalter dabei, Modernisierungen rechtssicher zu planen, Kosten sauber zu dokumentieren und Mieter transparent einzubeziehen – für eine faire und nachhaltige Immobilienbewirtschaftung.

Jan-Thorsten